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Schiedsstelle |
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Friedensrichter: stellvtr. Friedensrichter: |
Frau Franze Frau Stiasny |
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| Aufgaben gemäß § 1 SchiedsStG |
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Das Verfahren vor den Schiedsstellen dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen.
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Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre das Schlichtungsverfahren durch. Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten,
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die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen;
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die die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben;
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an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
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Die Schiedsstelle ist die Vergleichsbehörde im Sinne des § 380 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. September 1998 (BGBl. I S. 2646), in der jeweils geltenden Fassung. Die Schiedsstelle führt in Privatklagesachen nach § 374 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und 6 StPO den Sühneversuch nach § 380 Abs. 1 Satz 1 StPO im Rahmen eines Sühneverfahrens durch.
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Die Zuständigkeit der Schiedsstelle kraft Bundesgesetz, insbesondere nach den §§ 40 bis 45 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinde
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| Es gibt keine feststehenden Sprechzeiten! |
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Als Vermittler und Ansprechpartner fungiert in der Stadtverwaltung Seifhennersdorf das SG Ordnung / Sicherheit Telefon: 03586 451530 |
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