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Amtsblätter, Ausschreibungen und Bekanntmachungen

Werden Sie Richterin oder Richter im Ehrenamt am Verwaltungsgericht

Werden Sie Richterin oder Richter im Ehrenamt am Verwaltungsgericht

Der Landkreis Görlitz sucht ehrenamtliche Verwaltungsrichter für das Verwaltungsgericht Dresden. Bewerben Sie sich  für die Amtsperiode 2024 bis 2028!

Ehrenamtliche Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit den gleichen Rechten wieBerufsrichter mit. Das Verwaltungsgericht entscheidet über Streitfragen des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel des Bau-, Straßen-, oder Gebührenrechts. Für die interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung und Fahrtkostenersatz.

Die Bewerber für das Amt
• müssen Deutsche sein
• sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben und
• ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben

Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:
1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
2. Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
3. Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.
Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.

Zu ehrenamtlichen Richtern können nicht berufen werden:
1. Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
2. Richter,
3. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
4. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
5. Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Der Kreistag entscheidet, welche Bewerber in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Die endgültige Wahl erfolgt durch den Wahlausschuss am Sitz des Verwaltungsgerichts Dresden.

Das Bewerbungsformular finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter

https://www.kreis-goerlitz.de/Aktuelles.htm/01-Aktuelles/Bekanntmachungen/Richterin-oder-Richter-im-Ehrenamt-am-Verwaltungsgericht-Amtsperiode-2024-bis-2028-gesucht.html


Senden Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular und die zugehörige Erklärung bis spätestens zum 13. Juni 2023 an das Landratsamt Görlitz, Rechts- und Kommunalamt, PF 300152, 02806 Görlitz.

Ansprechpartner: Rechts- und Kommunalamt, Frau Doreen Oertel,
Telefon: 03581 663-9111

Information der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Görlitz – Das Errichten von Gartenbrunnen

Das Errichten von Gartenbrunnen

„Hauptsache, man ist unabhängig…“

Der Wunschnach unabhängiger (Brauch-) Wasserversorgung war vor dem Hintergrund der ungewöhnlich trockenen Jahre 2018 und 2019 von einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern zu hören, die sich zum Bau eines Gartenbrunnens entschieden haben.

Wenn Sie einen Brunnen bohren lassen wollen, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Das Bohren und Einrichten eines Brunnens erfordert eine Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Görlitz. Diese muss einen Monat vor Beginn der Bohrung erfolgen.
  • Beauftragen Sie mit der Bohrung eine zertifizierte Fachfirma. Diese übernimmt i. d. R. die fristgerechte Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde. Diese Firmen sind gut geschult, achten beim Bohren auf den Grundwasserschutz und kennen mögliche Genehmigungspflichten. Vergeben Sie keine Aufträge an Brunnenbaufirmen, die ohne Rechnung oder nur gegen Barzahlung arbeiten. Sie sind als Bauherr in derartigen Fällen haftbar für die Handlungen des Brunnenbauers. Auchkönnen Sie auf die Firma zurückgreifen, falls der Brunnen dann nicht wie gewünscht funktioniert.
  • Grundwasser z. B. für den Hausgarten oder für andere haushaltsübliche Zwecke darf nur in einer Menge bis unter 2.000 m³ pro Jahr erlaubnisfrei entnommen werden. Soweit das Grundwasser nicht nur zur Bewässerung des eigenen Gartens genutzt werden soll, sondern auch anderen zur Verfügung gestellt, in größeren Mengen, gewerblich oder als Trinkwasser genutzt werden soll, sind weitere Anforderungen zu erfüllen.Meist ist dann zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Grundwasserentnahmen in Trinkwasserschutzgebieten oder altlastenbetroffenen Flächen sind in der Regel unzulässig.
  • Nicht nur das Bohren eines Brunnens, auch der erforderliche fachgerechte Rückbau nach Ende der Nutzung, sollte in Ihrer Kostenkalkulation enthalten sein.

    Brunnen 1

Brunnen 2

Der Herbst 2022 mit ungewöhnlich milden Temperaturen und sehr geringen Niederschlagsmengen (deutlich unterhalb des langjährigen Monatsmittels) führte uns vor Augen, dass Wasserressourcen nicht unendlich sind.Es ist zu bezweifeln, ob das momentan noch anhaltende, relativ feuchte Frühjahr überhaupt in der Lage sein wird, allein die Niederschlagsdefizite aus dem Herbst 2022 auch nur annähernd auszugleichen. Der Trend sinkender Grundwasserstände wird voraussichtlich auch weiterhin anhalten.
Wenn Sie also einen Brunnen haben: Nutzen Sie das uns zur Verfügung stehende Grundwasser maßvoll.

Im Übrigen weist die Untere Wasserbehörde darauf hin, dass die Allgemeinverfügung des Landratsamtes zur Untersagung von Wasserentnahmen mittels Pumpvorrichtungen, am 21. Juli 2022 in Kraft getreten,bis auf Widerruf gilt. Daher ist die Allgemeinverfügung weiterhin in Kraft. Hier richtet sich das Entnahmeverbot nach der Wasserführung in den Oberflächengewässern. Bei Unterschreiten eines festgelegten Wertes an einem Bezugspegel ist die Entnahme untersagt. Jeder Gemeinde ist ein Bezugspegel zugeordnet.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes Görlitz im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ einsehbar, sowie auf der Internetseite der Unteren Wasserbehörde verlinkt.

https://www.kreis-goerlitz.de/Amtliches/Amtliche-Bekanntmachungen.htm/03-Landratsamt/Bekanntmachungen/Untersagung-der-Wasserentnahme-mittels-Pumpvorrichtungen.html

Untere Wasserbehörde
Landkreis Görlitz

Die LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge sucht einen engagierten Mitarbeiter Büroassistenz (m/w/d) in Teilzeit

Ausschreibungstext Broassistenz

Text im PDF-Format:
Die LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge sucht einen engagierten
Mitarbeiter Büroassistenz (m/w/d) in Teilzeit

Stellenausschreibung - Amtsleiter für Finanzen und Bau (m, w, d)

Stellenausschreibung

In der Stadt Seifhennersdorf ist zum nächst möglichen Termin, bevorzugt am 01.07.2023, die
Stelle eines

Amtsleiter für Finanzen und Bau (m, w, d)

neu zu besetzen.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.seifhennersdorf.de/stellenangebote

Datei im PDF-Format: AL Finanzen und Bau

Wichtige PI 14.05.23_Warnstreik abgesagt_Auch Länderbahn wird nicht bestreikt

Wichtige PI 14.05.23 Warnstreik abgesagt


Badelandschaft 001
Badelandschaft 002
Naturteich mit Ruderbooten 003