Benachrichtigungen der Wahlberechtigten (§ 19 Abs. 1 BWO)
Werte Seifhennersdorfer Wahlberechtigte,
durch die Deutsche Post wurden Ende der 3. Kalenderwoche die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 zugestellt. Dabei sind offensichtlich Fehler aufgetreten, da -wie hier bekannt- bis zu 3 gleichlautende Wahlbenachrichtigungen für dieselbe Person zugestellt wurden.
Bei größeren Versandmengen, wie u. a. den Wahlbenachrichtigungen, verwenden wir seit mehreren Jahren die Dienstleistung >E-Post< der Deutschen Post. D. h. die Datensätzen werden dem Dienstleister online übermittelt und dieser sorgt für den Ausdruck, die Frankierung und den Versand der Post. Dieser Arbeitsablauf ist in jeder Hinsicht effizienter. Hier muss es zu einem Fehler gekommen sein. Es handelt sich nicht um einen Fehler der Stadtverwaltung. Es sind uns mehrere Städte und Gemeinden bekannt, wo dieser Fehler ebenfalls aufgetreten ist.
Sollten Sie mehr als eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so bitten wir Sie zu prüfen, ob auf diesen dieselben Angaben vorhanden sind. Wenn dem so ist, können Sie die zuviel gelieferten Wahlbenachrichtigungen vernichten. Zwei Wahlbenachrichtigungen zu bekommen ist unschädlich und besser, als keine zu bekommen. Man könnte die Wahlbenachrichtigung auch jederzeit kopieren. Klarstellend möchten wir darauf hinweisen, dass die Wahlbenachrichtigung in erster Linie als Information für die Wahlberechtigten dient, dass sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und damit wählen können. Die Briefwahlunterlagen werden erst Anfang Februar durch den Kreiswahlleiter versandt und werden voraussichtlich erst in der 10. Kalenderwoche zur Abholung bereit liegen.
Doppelte Kosten entstehen der Stadt nicht. Wir bezahlen nur die ca. 2.900 Wahlbenachrichtigungen, die wir bestellt haben.
Eine doppelte oder dreifache Stimmabgabe (oder Briefwahl) ist ausgeschlossen, weil durch die Wahlvorstände und auch seitens der Wahlverwaltung streng darauf geachtet wird, dass jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal ausübt. Ein Missbrauch ist nicht möglich, da jeder Briefwähler in den Wählerverzeichnissen für die Wahllokale gesperrt wird.
Wir bitten den Fehler zu entschuldigen und stehen bei weiteren Fragen gern zur Verfügung.