Laub fegen – Pflicht für Bürgerinnen und Bürger

Die bunten Blätter im Herbst sind schön anzusehen, können auf Geh- und Radwegen jedoch schnell zur Gefahr werden. Nasses Laub ist rutschig – es besteht Sturzgefahr für Fußgänger und Radfahrer. Kommt es zu einem Unfall, stellt sich oft die Frage: Wer hätte das Laub entfernen müssen?

Wer ist verantwortlich?

Nach der Reinigungssatzung der Stadt Seifhennersdorf sind die Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken von Laub zu befreien.
Gibt es keinen Gehweg, gilt als Fußweg der seitliche Bereich entlang der Fahrbahn in einer Breite von 1,5 Metern. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Laub vom eigenen oder von einem anderen Grundstück stammt.

Wie oft muss gekehrt werden?

Eine ständige Reinigung ist nicht erforderlich. Laut Satzung muss der Gehweg mindestens einmal pro Woche, in der Regel am Sonnabend oder vor Feiertagen, von Laub befreit werden.
Sobald sich jedoch eine geschlossene Laubschicht gebildet hat oder bei Rutschgefahr durch Nässe oder Frost, ist sofort zu kehren.

Wohin mit dem Laub?

Gerade bei großen Bäumen fallen oft größere Mengen an.
Das Laub darf nicht auf die Straße oder zum Nachbarn gefegt werden.
Wer Platz im Garten hat, kann es dort zwischenlagern und nach und nach über die Biotonne entsorgen.
Alternativ sind Biosäcke zum Preis von 3,12 € pro Stück in der Kasse der Stadtverwaltung erhältlich. Diese können gefüllt neben die Biotonne zum Entsorgungstermin gestellt werden.

Laub als Lebensraum

Laub kann auch nützlich sein: Igel und andere kleine Tiere nutzen Laubhaufen als Winterquartier. Auch empfindliche Pflanzen lassen sich mit einer Schicht Laub gut vor Frost schützen.

Was passiert bei Verstößen?

Wer seiner Räum- und Reinigungspflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Geldbuße rechnen.
Kommt es durch unterlassenes Fegen zu einem Unfall, haftet der Straßenanlieger persönlich für entstandene Schäden.

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