Das Bundesministerium des Innern hat die Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises angepasst.
Ab dem 7. Februar 2026 gelten bundesweit folgende neue Gebühren:

  • Personen unter 24 Jahren:
    27,60 € (bisher 22,80 €)

  • Personen ab 24 Jahren:
    46,00 € (bisher 37,00 €)

Die neuen Gebühren sind verbindlich und betreffen alle ab dem genannten Datum gestellten Anträge.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

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